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Obdachlosenhilfe
Allgemeine Informationen
Wichtig: Bei akuter Gefahr (zum Beispiel: Sichtbare Wunden oder Verletzungen; Person kann nicht mehr alleine aufstehen, sich nicht verständlich machen, ist orientierungslos oder stark alkoholisiert) bitte immer die Feuerwehr/Notarzt (112) oder die Polizei (110) direkt anrufen!