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Anmelden von Veranstaltungen
Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen
Allgemeine Informationen:
Öffentliche Veranstaltungen müssen angezeigt werden. Es wird in der Folge der Bearbeitung das Polizeirevier informiert, wodurch die Feierlichkeit dort bereits als registriert gilt. Dies ist vor allem im Falle von Polizeieinsätzen bei Lärmbeschwerden von Vorteil.
Die Nachtruhe ist ab 22:00 Uhr durch entsprechende Drosselung des Schallpegels einzuhalten; erhebliche Belästigungen für nicht beteiligte Bürger sind zu vermeiden.
Sollte der Ausschank alkoholischen Getränken geplant sein, ist zusätzlich eine Gestattung gemäß § 12 GastG zu beantragen.
Alkoholausschank aus besonderem Anlass
Allgemeine Informationen:
Beim Alkoholausschank aus besonderem Anlass, Gestattung handelt es sich um eine Erlaubnis nach § 12 GastG. Diese Möglichkeit besteht lediglich bei kurzfristigen Veranstaltungen, die einen besonderen Anlass darstellen. Dies können z.B. Alkoholabgabestellen bei einem Weihnachtsmarkt, einem gewerblichen Straßenfest oder bei öffentlichen Veranstaltungen sein.