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Allgemeine Informationen
Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den widmungsmäßig bestimmten Gebrauch hinaus erfordert eine Sondernutzungsgenehmigung. Hierzu zählen u. a. Bauzäune, Gerüste, Container, Warenauslagen, Außengastronomie, Hinweisschilder oder das Verteilen von Flyern und Informationsschriften zu nicht gewerblichen Zwecken, wie z.B. politischen Parteien oder gemeinnützigen Vereinen, Veranstaltungen/Straßenfeste, Informationsstände, Film- und Dreharbeiten etc.
Weitere Informationen sowie die jeweiligen Gebühren sind der Sondernutzungssatzung zu entnehmen
Dokumente
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Antrag Sondernutzungen (85 kB) |
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Sondernutzungsgebührensatzung (53 kB) |
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Sondernutzungssatzung ab 01. Januar 2019 (108 kB) |