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Informationen für Unternehmen
Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt von der Coronakrise besonders geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffender Zuschüsse zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses.
Das Antragsformular kann vorab per E-Mail (soforthilfe@lfi-mv.de) übermittelt werden jedoch ist eine postalische Zusendung des Formulars zwingend erforderlich!
Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Die Überbrückungshilfe wird deutlich ausgeweitet und bis Ende Juni 2021 verlängert.
Sie sieht Verbesserungen für Unternehmen, Soloselbstständige und die besonders hart betroffene Kultur-, Veranstaltungs- und Reisebranche vor. Außerdem wird die außerordentliche Wirtschaftshilfe verlängert – aus der Novemberhilfe wird die Dezemberhilfe.
Corona-Hilfen auf www.bundesfinanzministerium.de
Corona-November- und Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe II auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Anträge Überbrückungshilfe auf der Seite des Landesförderinstitut MV www.lfi-mv.de
Steuerliche Hilfen
Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Der Finanzverwaltung werden erweiterte Möglichkeiten für die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen, die zinsfreie Stundung sowie die Anpassung von Vorauszahlungen für Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer eingeräumt.
Mit einem vereinfachten Formular können Steuererleichterungen (zinslose Stundung, Herabsetzung der Vorauszahlungen und/oder des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Dieses Formular erhalten Sie hier:
Formular Steuererleichterung
Quelle: Steuerportal Mecklenburg-Vorpommern
Unternehmenshotline
Das Wirtschaftsministerium unterstützt Betriebe mit wirtschaftlichen Problemen infolge der Ausbreitung des Coronavirus mit einer Unternehmenshotline, die von der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA) in Schwerin betreut wird.
Telefon: 0385-588 5588
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
Unternehmerhotline der Bundesagentur
Telefon: 0800 45555 20
Informationen der Bundesagentur für Arbeit: Corona-Virus: Kurzarbeitergeld möglich
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums zu Fördermaßnahmen
Telefon: 030 18615-8000
Erreichbarkeit: Mo.-Do. 9:00 bis 16:00 Uhr
Wirtschafts-Hotline Landkreis Ludwigslust-Parchim
Telefon: 03871 722-5678
Erreichbarkeit: Mo.-Fr. 8:00 bis 17:00 Uhr
Informationen der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH: Hinweise zum Coronavirus für Unternehmen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestmecklenburg mbH
Telefon.: 03871 722-5605 NEU!
Fax: 0381 722-77 - 5605 NEU!
Foto: Stefan Teuber