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Gleichstellungsbeauftragte
Gleichstellungsarbeit – eine Aufgabe mit Verfassungsrang
Gestützt durch den Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ arbeiten Gleichstellungsbeauftragte daran mit, die Gleichberechtigung der Geschlechter voranzubringen. Das Prinzip des Gender Mainstreaming ist dabei anzuwenden. Denn nur, wenn die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern von Anfang an mit bedacht werden, schafft man gleiche Lebensbedingungen und ermöglicht gleichberechtigte Chancen.
Gleichstellungsarbeit gliedert sich in zwei Bereiche: den internen und den externen.
Innerhalb der Stadtverwaltung erstreckt sich die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten darauf, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf zu erfassen und vorhandene Benachteiligungen abzubauen. Die Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit in Personal- und Organisationsfragen sowie die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkung für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind ein weiterer Arbeitsschwerpunkt. Frauen und Männern sollen gleiche Beschäftigungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen ermöglicht werden, sowie die Bedingungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf optimiert werden.
In Gremien und Arbeitsgruppen, in der Zusammenarbeit mit Institutionen, Betrieben und Behörden gilt es, den Gleichstellungsgedanken einzubringen und für dieses Thema zu sensibilisieren. Veranstaltungen und Projekte werden initiiert und genutzt, um auf gleichstellungsrelevante Themen hinzuweisen. Boizenburgerinnen und Boizenburger können sich an die Gleichstellungsbeauftragte wenden, wenn es hierbei um das Themenfeld der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geht, oder sie Ideen bzw. Anregungen haben, wie man die Situation der Frauen in unserer Stadt verbessern kann.
© Ezio Gutzemberg
© Stadt Boizenburg/ Elbe