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Bauleitplanung
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Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt.
Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung Mecklenburg- Vorpommern) maßgebend. Die Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen (z.B. die Bebauungspläne) bezeichnet.
Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde und setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und den Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen (Planungshoheit der Gemeinde).
Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt.
Die Verfahren sind in ihren Grundzügen für den Flächennutzungsplan (vorbereitende Bauleitplanung) und für die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) gleich. Der Flächennutzungsplan bedarf zusätzlich der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.
Der Flächennutzungsplan (FNP), auch vorbereitender Bauleitplan genannt, legt fest, wie die Flächen im Stadtgebiet genutzt werden sollen, z. B. durch die Landwirtschaft, für Gewerbe, für Wohnen oder für Gemeinbedarfseinrichtungen.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Übersichten sowohl über die rechtskräftige Bauleitplanung als auch über aktuelle, sich derzeit im Verfahren befindliche (Bauleit-) Planungen der Stadt Boizenburg.