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3G-Regel in den Verwaltungen ab dem 17.11.2021

Update 17.11.2021
Die Verwaltung ist per EMail wieder erreichbar.


Ab Mittwoch (17.11.2021) gilt die 3G-Regel in den Kreisverwaltungen!
Aufgrund der steigenden Corona-Infektionszahlen gilt ab Mittwoch (17.11.2021) die 3G-Regel an den Verwaltungsstandorten des Landkreises Ludwigslust-Parchim.
Wer einen Termin an einem der beiden Standorte in Ludwigslust oder Parchim  sowie an einem Außenstandort des Landkreises wie einem Kooperativen Bürgerbüro hat, wird nur eingelassen, wenn er einen entsprechenden Nachweis (genesen, geimpft oder getestet) vorlegen kann.

Dies bedeutet, dass auch in Boizenburg/Elbe ab dem 17.11.2021 der Einlass in die Verwaltungsgebäude (auch Museum, Bibliothek, Stadtinformation etc.) nur mit entsprechendem Nachweis (geimpft, genesen oder getestet) erfolgen kann.